Honorar

Die Lösung eines Problems ist nicht abhängig von der investierten Zeit sondern vom präzisen Erfassen des Problemkerns, dem Erkennen der richtigen Lösungsstrategie und dem konsequenten Verfolgen dieser Strategie.

Ich arbeite als Coach grundsätzlich zu den gleichen Bedingungen, zu denen ich auch als Rechtsanwalt arbeite.

Konkret sprechen wir über das Honorar nach einem ersten Gespräch und gegenseitigen Kennenlernen, das ich – analog zu den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) –  als sogenannte Erstberatung (§ 34 RVG) in aller Regel pauschal mit 150,– € zzgl. USt berechne.

Wenn Deine Thematik eine detailliertere Befassung erfordert, schlage ich Dir – vor dem Hintergrund, dass ich nicht nur während der gemeinsamen Termine über Dich nachdenke – im Anschluss an den ersten Termin eine Vergütungsvereinbarung vor, die sich nach dem Wirkprinzip und nicht in erster Linie nach dem Zeitaufwand bemisst.

Du willst schließlich möglichst schnell und effizient vorwärts kommen!

Und ich will weder Deine noch meine Zeit verschwenden mit Blick auf ein vereinbartes Zeithonorar.

Schließlich ist Deine Lebenszeit im Normalfall der größte Schatz den Du hast.